Wie können Sie Änderungen beantragen?

Änderungen erfolgen auf Antrag „Änderung der versiegelten Flächen“ ab Eingangsdatum der Antragstellung.
Hierbei ist zu beachten, dass wir ohne entsprechende schriftlich eingereichte Nachweise Ihrerseits(vollständig ausgefüllte Rückantwort mit Planskizze bzw. Lageplan, Fotonachweis oder Rechnungskopie) keine Überprüfung bzw. Änderung der Fläche durchführen können.
Einen Lageplanausschnitt zur Rückantwort erhalten Sie unter den Kontaktdaten mit Angabe der Gemeinde und Ihrer Flurstücksnummer. 
Sollten Sie Änderungen an Ihrer Grundstücksentwässerung vornehmen, sind sämtliche Änderungen im Vorfeld bei der Gemeinde / Wasserrechtsamt zu beantragen, da sie je nach Art und Umfang der Änderung genehmigungspflichtig sind.