Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen)

Spezielle Regelungen für Zisternen

Zisternen bzw. Regennutzungsanlagen sind ortsgebundene festinstallierte Behälter die ganzjährig Niederschläge sammeln.

Bei der Anschlussart unterscheidet man einerseits zwischen Zisternen mit Überlauf an die öffentliche Kanalisation und Zisternen ohne Überlauf.

Zisternen erhalten, nach gemeindeeigenen Satzungen, eine „Gutschrift“ einer zu ermittelnden Flächengröße abhängig von Nutzungsart und Größe der Zisterne sowie unter Berücksichtigung ob die Zisterne mit oder ohne Überlauf angeschlossen ist.

In der Nutzungsart unterscheidet man Zisternen zur Brauchwassernutzung z.B. für Toilettenanlagen, Waschmaschinen u. ä. oder mit ausschließlicher Nutzung zur Gartenbewässerung.

Zisternen ohne Überlauf

Zisternen ohne Überlauf

Zisterne ohne Überlauf

Bei Zisternen ohne Überlauf an die öffentliche Kanalisation wird für sämtliche daran angeschlossenen Flächen keine Niederschlagswassergebühr erhoben. Voraussetzung hierfür ist, dass das Überlaufwasser ganzjährig schadlos über eine belebte Bodenschicht auf dem eigenen Grundstück versickern kann

Zisternen mit Überlauf zur Gartenbewässerung

Zisternen mit Überlauf zur Gartenbewässerung

Zisterne mit Überlauf zur Gartenbewässerung

Bei Zisternen mit Überlauf an die öffentliche Kanalisation zur Gartenbewässerung ist pro m³ Fassungsvolumen der Zisterne ein Flächenabzug von 8 m² zu berechnen.

Zisternen mit Überlauf zur Brauchwassernutzung

Zisternen mit Überlauf zur Brauchwassernutzung

Zisterne mit Überlauf zur Brauchwassernutzung

Bei Zisternen mit Überlauf an die öffentliche Kanalisation zur Brauchwassernutzung ist pro m³ Fassungsvolumen der Zisterne ein Flächenabzug von 15 m² zu berechnen.
Bei dieser Nutzungsart muss eine Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde erfolgen. Des Weiteren ist ein geeichter Wasserzähler zur Mengenermittlung über die Einspeisung von Regenwasser zu setzen, sowie zur Nachspeisung der Zisterne mit Frischwasser.